Wer kann mein Berater sein?

Jetzt stehen Sie an dem Punkt, sie haben mit Ihrer Krankenkasse über Ihre Situation, letztendlich die Ihres Kindes gesprochen. Die Sachbearbeiterin war nett, das Gespräch war ausführlich, aber irgendwie fehlte was. So richtig wurde es Ihnen nicht klar, welchen Anspruch Ihr Kind auf pflegerische Unterstützung oder ein Hilfsmittel hat. Nun Sie können einen Antrag stellen oder eben ein Rezept einreichen, doch ein Gespräch wäre auch noch ganz nett darüber. Schließlich möchten Sie nichts falsch machen, dass Sie am Ende nicht die gewünschte Leistung erhalten. Nun eine kleine Aufzählung, wer mich denn für die Leistung einer Krankenkasse beraten kann:

Sozialarbeiter

Zumeist hört man von ihnen, wenn es um Problemfamilien geht oder die Straßenarbeit. Dies ist aber nur ein Bereich ihres Wirkens. Man trifft sie auch in der Klinik und vielleicht hatten Sie dort auch schon mal mit ihm oder ihr Kontakt gehabt. Er oder sie gab Ihnen einige Tipps auf den Weg oder sorgte für die Hilfsmittel, damit es nach Hause gehen können mit ihrem Kind. Wenn Sie noch deren Kontaktdaten haben, dann rufen Sie dort an oder wenn Sie das nächste mal in der Klinik sind, fragen Sie eine Schwester, ob Sie die Sozialarbeiterin sprechen können.

Vorteil: Mit der Lebenssituation, wie Sie jetzt konfrontriert sind, dies ist ihr/sein Aufgabenbereich. Er oder sie sollte wissen, welche Hilfsmittel sie im Groben brauchen, wie es mit dem Pflegedienst klappen könnte und welche Leistungen die Pflegekasse, das Sozialamt und das Versorgungsamt bereit halten. Man kann sie auch mit Detailfragen wie Parkausweis für den Behindertenparkplatz konfrontrieren oder den Schwerbehindertenausweis. Er oder sie beantwortet meist nicht nur, sondern hilft Ihnen häufig auch bei Anträgen.

Nachteil: Es kann sein, dass Sie in der Klinik aufgenommen sein müssen, damit er oder sie tätig sein kann. Die Beratung ist grundlegend und beruft sich auch auf Erfahrungen. Dabei kann es sein, dass eine aktuelle Rechtsprechung ihr oder ihm nicht bekannt ist, womit sich ein Anspruch auf eine Leistung plötzlich anders verhält, als er oder sie meint.

Angemerkt sei: Wenn Sie mit Ihrem Kind an ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) angebunden sind, könnte auch dort eine Sozialarbeiterin arbeiten. Fragen Sie nach oder aber fragen Sie in der Klinik, ob es eine Sozialstation gibt, die Ihnen weiterhilft. Wer schon einmal in einem Kinderhospiz zur Pflegeentlastung war, wird sicherlich auch dort die Sozialarbeiter kennen gelernt haben.

Sozialverbände

Wir bleiben beim "sozial" und kommen somit zu den Verbänden, gemeint sind die, welche sich besonders im sozialen Bereich stark machen. Manchmal hört man auch von Ihnen in der Politik, wie dem VdK oder dem SoVD. Auch diese bieten eine Beratung an.

Vorteil: Einige Verbände vertreten Sie in Streitfällen auch vor dem Sozial- bzw. Verwaltungsgericht. Häufig helfen sie auch bei Anträgen.

Nachteil: Ein Großteil ihrer Beratungsarbeit bezieht sich häufig auf Erwachsene und insbesondere Rentner. Doch ist dies in vielen Grundsatzfragen zu vernachlässigen. Um in Genuss der Leistung zu kommen, muss man häufig Mitglied werden. Der Beitrag ist meist gering und es könnte sein, dass er sogar absetzbar ist. Fragen Sie nach. Wenn der Verband sie auch vor Gericht vertreten würde, so ist dies auch als eine Sozialrechtsversicherung zu verstehen.

Vereine

Bundesweit findet man nicht wenige Vereine, die ein oder mehrer gesundheitliche Themen zu ihrer Arbeit zählen. Meist konzentrieren sie sich auf eine bestimmte Gruppe wie Herzkranke oder einer Erkrankung, wie eine Trisomie-Erkrankung.

Vorteil: Ein Verein, der die Erkrankung und Probleme ihres Kindes zu seinem Thema gemacht hat, kann häufig eine gute Beratung geben, was gebaucht wird, welche Therapien Sinn machen oder welcher Arzt oder Ärztin besonderes in diesem speziellen Bereich leistet.

Nachteil: Vereine bieten häufig keine Rechtsberatung, wie man Ansprüche durchsetzen kann. Die Beratung wird, je nach Größe des Vereins, auch nur von Ehrenamtlichen oder Selbstbetroffenen durchgeführt, doch können diese aber gute Argumente aufzeigen für einen Antrag oder Widerspruch. Doch um die "Leistungen" eines Vereins nutzen zu können, ist bei dem einem oder anderen ein Beitritt bzw. Fördermitgliedschaft notwendig.

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