Ihr Partner Nummer Eins: Die Krankenkasse

Vorweg: Auch wenn es viel Geschimpfe gibt, die Kasse zahle dies oder genehmige jenes nicht, es gibt auch gute Erfahrungen. Dabei spielt der Erwartungshorizont an die Krankenkasse eine wichtige Rolle, eben was sie zu leisten haben und was nicht. In einer gesetzlichen Krankenkasse ist vieles gebunden an die Gesetze, das Sozialgesetzbuch Teil V und die Rahmenverträge. Bei einer privaten Krankenkasse ist es vom jeweiligen Vertrag, also Tarif, abhängig. Dies wirkt doch sehr überschaubar. Nein, das ist es aber nicht, darum sollte man sich auch von seiner Krankenkasse über seinen Anspruch auf Leistungen beraten lassen. Denn bei einer gesetzlichen Krankenkasse reiht sich noch zu den Gesetzen und den Rahmenverträgen manche Richtlinie ein und hier verliert man schnell den Überblick über das Ganze.

Wenn man dann noch immer die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte beachtet, blickt man am Ende nicht mehr durch. Keine Angst, so schlimm ist es nicht. In einer guten Beratung bekommt man schon die Hinweise, worauf sich etwas bezieht, wie die Hilfsmittelrichtlinie oder dem Paragaph XY im Sozialgesetzbuch V. Mit diesem Werkzeug können wir dann selbst nachschlagen in diversen Quellen, wobei das Internet hier einen guten Dienst leisten kann. Wenn dann der Sachbearbeiter in der Beratung hinweist, in gewissen Fällen gäbe es auch Einzelfallentscheidungen, dann erhält die Beratung schon eine gute Note, aber dies soll uns nicht hindern, unser Wissen zu "verifizieren", sprich, was ist denn die Erfahrung der anderen und hat der Sachbearbeiter nichts vergessen, denn trotz seiner Ausbildung, er ist auch nur ein Mensch. Um die Beratung der Kasse zu überprüfen bieten sich mehrere Ansprechpartner an:

  • Sozialarbeiter
  • Sozialverbände
  • Vereine
  • Unabhängige Patientenberatungen / Verbraucherschutz
  • Patientenbeauftragte
  • Behindertenbeauftragte
  • Rechtsanwälte
  • Pflegedienst
  • Pflegestützpunkt
  • Andere Eltern / Selbsthilfe / Internet
  • Therapeuten
  • Frühförderstellen / Pädagogen
  • Arzt / Ärztin
  • Mitarbeiter der Sanitätshäuser
  • Apotheker

Da kommt schon ein guter Personenkreis zusammen, den man nach der Beratung bei der Krankenkasse fragen kann. Doch Vorsicht, nicht jeder ist von sich aus geeignet. Ein Apotheker wird sicherlich gut wissen, wenn es um eine Sonderanfertigung eines Medikaments geht, ob dies die Krankenkasse übernimmt. Doch kann es sein, dass er auch nur eine grobe "Ahnung" hat, denn eine Beratung dahingehend, wie weit man spezielle Medikamente über das Rezept bekommt ist nicht sein Aufgabengebiet. Seine Beratung liegt bei den Fragen um die richtige Anwendung von Medikamenten, deren Nebenwirkung, wie aber auch heutzutage, welche Pharmafirma mit ihrer Krankenkasse Verträge hat. Doch schauen wir uns die anderen aus der Liste näher an.

Aber bevor dazu kommen noch ein Wort: Scheuen Sie sich nicht auch die anderen zu fragen. Sie müssen immer davon ausgehen, eine Krankenkasse ist ein Unternehmen und sie muss wirtschaftlich handeln. Dies schlägt sich eben auch in einer Beratung über die Leistung nieder, sie ist somit nicht neutral. Hinzu können garantierte Leistungen durch die Gesetze verschiedenartig ausgelegt werden, sprich, bei Ihrer Krankenkasse wird ein Antrag abgelehnt, wobei es bei einem Bekannten genehmigt wurde, bei einer anderen Krankenkasse. Also, ist davon auszugehen, dass eine Leistung, wie ein Pflegedienst für Ihr Kind, schwierig zu bekommen sei und der Sachbearbeiter sogar wenig Hoffnung gemacht hat, dann fragen Sie bei den anderen nach.