Hospizdienste werden über Spenden finanziert, doch haben auch die Krankenkassen ihren Anteil hierbei zu leisten. Laut eines kürzlichen Urteils beim Landessozialgericht in Potsdam ist das Förderverfahren der Krankenkassen rechtswidrig. Die Handhabung der Finanzierung entspräche nicht dem Sozialgesetzbuch.
Die Krankenkassen haben hiernach nicht die geforderte Fördermenge ausgeschöpft, sondern stellten nur zwei Drittel davon bereit. Als Ergebnis des Prozesses könnte eine Neuregelung der Förderung über Krankenkassen mit den Trägern der ambulanten Hospizdienste erforderlich sein.
Dass sich Krankenkassen an der hospizlich-palliativen Versorgung beteiligen, ergibt auch Sinn, da sie hiervon zum einen profiteren, wenn Krankenhausaufenthalte vermieden werden oder therapeutische Maßnahmen über die psycho-soziale und geistig-seelische Betreuung gesichert werden. Zum anderen sind Spendengelder nicht immer ausreichend, um einen ambulanten Dienst zu finanzieren.
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